Gemeinde Puchenau

Kirchenstraße 1
A-4048 Puchenau

+43-732-221055-0
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Info für Bauwerber

Fertigstellung

  • Die Fertigstellung ist beim Gemeindeamt anzuzeigen (näheres steht im Bescheid bzw. in der Mitteilung). 
  • Wurde mit dem Bau neuer Wohnraum geschaffen, ist dafür – wenn die Voraussetzungen zutreffen – eine befristete Befreiung von der Grundsteuer möglich. Informationen und Antragsformular dazu erhalten Sie am Gemeindeamt.

Wir sind für Sie da!

Montag bis Freitag
07.30 - 12.00 Uhr

Dienstag zusätzlich
14.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag zusätzlich
16.00 - 18.00 Uhr

Österreichischer Amtshelfer

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Ihr offizieller Wegweiser durch Ämter und Behörden