Meldewesen
- Anmeldung eines Wohnsitzes
- Ummeldung eines Wohnsitzes
- Abmeldung eines Wohnsitzes
- Meldebestätigung/ Meldezettel
Meldebestätigung/ Meldezettel
Sie können über sich selbst oder für eine Person, für die Sie meldepflichtig sind (z.B. Minderjährige), eine Meldebestätigung über die aufrechte(n) Anmeldung(en) beantragen. Den formlosen Antrag auf Ausstellung einer Meldebestätigung können Sie persönlich oder schriftlich bei der Meldebehörde stellen.
Eine Meldebestätigung über frühere Meldungen in einer Gemeinde wird nur ausgestellt, wenn ein Bedarf nachgewiesen wird. Eine entsprechende Begründung des Antrages ist erforderlich.
Die Ausstellung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Kosten hängt von der Art des Antragsverfahren ab.







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