Gemeinde Puchenau

Kirchenstraße 1
A-4048 Puchenau

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Meldewesen

Ummeldung eines Wohnsitzes

Eine Ummeldung ist nur bei einer Änderung der Wohnsitzqualität (Nebenwohnsitz wird zum Hauptwohnsitz, o.ä.) sowie in Fällen, in denen Änderungen der Staatsbürgerschaft, des Namens, des Familienstandes oder des Geschlechts im Ausland erfolgten, notwendig.

Die Ummeldung eines Wohnsitzes erfolgt zu den selben Bedingungen wie eine Anmeldung. Lediglich der Frist für die gesetzliche Meldepflicht beträgt einen Monat.

Ihre Ansprechpartnerin zu diesem Thema

Monika Mathä

  +43-732-221055-232
 +43-732-221055-211
 Kontakt per Mail

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