Meldewesen
- Anmeldung eines Wohnsitzes
- Ummeldung eines Wohnsitzes
- Abmeldung eines Wohnsitzes
- Meldebestätigung/ Meldezettel
Ummeldung eines Wohnsitzes
Eine Ummeldung ist nur bei einer Änderung der Wohnsitzqualität (Nebenwohnsitz wird zum Hauptwohnsitz, o.ä.) sowie in Fällen, in denen Änderungen der Staatsbürgerschaft, des Namens, des Familienstandes oder des Geschlechts im Ausland erfolgten, notwendig.
Die Ummeldung eines Wohnsitzes erfolgt zu den selben Bedingungen wie eine Anmeldung. Lediglich der Frist für die gesetzliche Meldepflicht beträgt einen Monat.







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